Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
IBAN DE33795500000000085555
BIC BYLADEM1ASA
Frankfurter Volksbank Rhein Main EG
IBAN DE 48 5019 0000 0007 1004 42
BIC FFVB DE FF
Bei Zuwendungen bis 200 Euro reicht ein "vereinfachter Nachweis", beispielsweise ein PC-Ausdruck der Buchungsbestätigung.
Kontoauszug wird als Nachweis ebenfalls akzeptiert
Wenn Sie kein Online-Banking machen oder die Spende als Lastschrift eingezogen wird, können Sie als Nachweis auch eine Kopie des Kontoauszugs vorlegen. Denken Sie daran, Angaben zu schwärzen, die nichts mit der Spende zu tun haben. Auf dem Kontoauszug müssen nur Ihr Name und Ihre Kontonummer, sowie Name und Kontonummer des Spendenempfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Auch bei der Kopie des Kontoauszuges sollten Sie, wenn möglich, den vorgedruckten Überweisungsträger des Spendenempfängers beilegen.
Spenden sind Sonderausgaben
Spenden fallen in den Bereich der Sonderausgaben. Das Finanzamt zieht den gesamten Spendenbetrag von Ihrem Einkommen ab. Nur für das so geminderte Einkommen werden Steuern fällig. Spenden sind also eine Steuererleichterung für Sie. Beachten Sie dabei aber die Höchstgrenze. Was diese bedeutet und wie Sie diese berechnen, erklärt unser Steuer ABC Was sind Spenden und wie setzt man sie ab?
Der Verein Aschaffenburger Kinderträume ist gemeinnützig anerkannt. Spenden an den Verein sind damit steuerlich voll anrechnungsfähig. In der Regel genügt zur Bestätigung beim Finanzamt bis 200 € der Kontoauszug, wir können ihnen aber auch eine Spendenquittung ausstellen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!